Die Böse findet mit Auflagen statt. Fragen sind an den Veranstalter zu Richten.
Die Genehmigung unterliegt folgenden
Tierseuchenprophylaktischen Auflagen:
Die Börse findet in einem geschlossenen Raum statt.
Hühner- und Wassergeflügel sind von der Börse ausgenommen.
2. Dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist für die Veranstaltung ein Verantwortlicher sowie ein Stellvertreter zu benennen. Diese sind den Besuchern sowie den Ausstellern gegenüber weisungsberechtigt. Der Verantwortliche oder sein Stellvertreter muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sein