BARD - Tierwald e. V.
Name: Bard
geboren: 24. Juni 2017
Geschlecht: männlich
Größe: ca. 57-63 cm
Rasse: Mischling
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert Sterilisiert: bei Abgabe ja
Aufenthaltsort: Tierheim Prijatelji Kroatien
Die Übergabe erfolgt in 51491 Overath
Bard sagt: "Wenn ich mich nur überwinden könnte!"
Bard war in den Straßen eines Dorfes unterwegs. Dieses Dorf lag in unmittelbarer Nähe zu einer Romasiedlung. Es könnte die Möglichkeit bestehen, dass Bard aus dieser Romasiedlung ausgebüchst ist und im Nachbardorf Schutz, Unterschlupf und etwas Essbares suchte. Dies würde nämlich sein Verhalten begründen; hierüber aber später mehr. Fakt ist, dass Bard jetzt im Tierheim ist, und wir versuchen mit ihm zu trainieren, damit er irgendwann einmal zu einer eigenen Familie gehen kann.
Bard ist ein toller Kerl. Er hat mit seinen Artgenossen keinerlei Probleme. Früher war er den Menschen gegenüber eher etwas zurückhaltend, ja schon misstrauisch. Heute lässt er sich von seinem Trainer anfassen, und die beiden spielen sogar zusammen. Bard hat etwas Zeit gebraucht und eben das Gefühl, dass er seinem Trainer vertrauen kann. So wird es auch in seiner Familie sein. Dort wird Bard eine gewisse Zeit benötigen, bis er seinen Menschen vertraut.
Der Leine kann er zurzeit noch nichts abgewinnen, da muss noch dran geübt werden, damit er sie akzeptiert. Bard ist ein großer und starker Hundebub und hat sehr viel Kraft. Man kann vermuten, dass seine Gene von nordischen Hunden abstammen. Auf keinen Fall ist Bard eine Schlafmütze, dem kleinere Spaziergänge ausreichen.
Nun ist er auf der Suche nach seinem Zuhause für immer.
Seine neuen Menschen sollten seine Anlagen erkennen können und ihn danach fordern, aber auch fördern. Nachdem er erst einmal in Ruhe ankommen darf, müsste das kleine Hunde-Einmaleins mit ihm gelernt werden, da er ja ein Leben zusammen mit seinen Menschen noch nicht kennt. Seine Erziehung zu einem Familienhund sollte mit viel Liebe, Zuneigung und Geduld erfolgen. Zu seinem Alltag sollte körperliche und geistige Auslastung gehören, sowie Konsequenz, damit er sich entwickeln kann.
Hier haben wir ein tolles Video von Bard, zusammen mit Walda
https: watch?v=uXHikax3wBc
und hier zusammen mit Ellen Zora, die allerdings ihr Zuhause gefunden hat.
https: watch?v=JPS6Lf4RriU
Und hier, es ist fast nicht zu glauben, ein Video mit Bard und seinem Trainer, der mit ihm spielt und ihn anfassen darf. Bard wird es schaffen.
https: watch?v=2MuL_zI9Iw8
Wir fahren monatlich nach Kroatien und in die Slowakei, um Sachspenden zu unseren Partner-Tierheimen zu bringen. Die Hunde, die ein Zuhause gefunden haben, dürfen dann mit uns nach Deutschland ausreisen. Sie sind geimpft, gechipt, kastriert und werden mit Schutzvertrag und gegen Schutzgebühr vermittelt. Die Schutzgebühr beinhaltet unter anderem das Impfen und Chipen, die Kastration Sterilisation und den Transport.
Welpen werden altersgerecht geimpft und sind noch nicht kastriert.
Bei Interesse oder Fragen zu den Hunden wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontaktpersonen, entweder telefonisch, per E-Mail, oder über das Kontaktformular.
Bitte senden Sie uns zur besseren Kontaktaufnahme Ihre Telefonnummer und oder E-Mail-Adresse mit. Vielen Dank.
Tierwald e.V.
Kontakt:
Helke Roßler: 0171-1424428
Manuela Wittrock: 01512- 0213931
Waltraud Sonnenberg: 01705414494
Gunda Linden: 01638714206
Aktuell sind viele Hunde in unseren Partnertierheimen in Kroatien und in der Slowakei, Hunde in jedem Alter, vom Welpen bis zum Senior, von klein bis groß.
Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des Hundes, der zu Ihnen passt.
Impressum:
Tierwald e.V.
Vereinssitz: Am Aggerberg 1, 51491 Overath
1. Vorsitzende: Sylvia Martin-Zippel
Telefon: 0170 5886329
E-Mail:
Fax:
Amtsgericht Köln, VR 19196
Finanzamt Bergisch Gladbach
Steuernummer 204 5807 0532
Sparkasse Trier, IBAN: DE19 5855 0130 ; BIC: TRISDE55XXX
Tierwald e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in 51491 Overath (Amtsgericht Köln, Registerblatt VR 19196).
Tierwald e.V. verfügt über eine Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.
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